Insolvenzanträge von Privatleuten nehmen zu. Die Zahlungsunfähigkeit
führt typischerweise zur Auspfändung beinahe des gesamten Eigentums. In der
gegenwärtigen Form ist die Versteigerung der persönlichen Habe der von privaten
Insolvenzen Betroffenen eine reine Bestrafungsmaßnahme, die zur Vernichtung des
Eigentums führt, nicht aber zu einer Verringerung der Schulden des Betroffenen,
da durch den kleinen Kreis der Auktionsteilnehmer keine marktgerechten Preise
erzielt werden können. Elektronische Plattformen wie Ebay zeigen, dass auch
alltägliche Gebrauchsgegenstände in gebrauchtem Zustand mit nennenswertem Erlös
verkauft werden können.
„Für Freiburg“ fordert die Nutzung von Versteigerungsplattformen wie
Ebay zur Unterstützung von Menschen in materieller Not. Der für das Einstellen
und geordnete Lagern der Artikel nötige
Aufwand soll durch honorierten ehrenamtlichen Einsatz (s. 109 Honorierung ehrenamtlicher Kräfte) möglichst gering gehalten werden und
durch die Auktionserlöse deutlich überschritten werden.
Üble Praktiken von Banken sollen systematisch von den Betroffenen und
ggf. Mitarbeitern der Stadt an die zentrale Beschwerdestelle weitergegeben und
im Sinne einer „Name and Shame-Kampagne“ veröffentlicht werden.