Autor: admin

Förderung von Jugendarbeit

Der beste Jugendschutz besteht nicht in Verboten, sondern in positiven Freizeit-Angeboten – diese gilt es breit zu fördern, besonders dort, wo sie seit Langem stattfindet: in Vereinen, in konfessionellen Gruppen und in freien Initiativen.

Gute Jugendarbeit nimmt den negativen Angeboten die Anziehungskraft, und deshalb soll sie bei verschiedensten Trägern gefördert werden, die den Erziehungsauftrag unserer Verfassung vertreten.

Die Unterstützung des positiven Spielens (mit und ohne Computer), soll durch die Förderung von Wettbewerben verschiedenster Art, durch Bereitstellung von Räumen und durch Unterstützung bei der Suche nach Sponsoren und Spendern erfolgen.

  • Schulen als Jugendzentren
  • Integration
  • Wettbewerbe
  • Förderung des Sponsorenwesens

Flüchtlingssituation – Aktueller Sachstand, finanzielle und personelle Auswirkungen

Kein Mensch flieht freiwillig.

Ich werde jetzt einen schwierigen Satz aussprechen: Wir
wollen diese Menschen nicht hier haben. Dieser Satz ist in Gefahr,
missverstanden zu werden. Wir wollen diese Menschen nicht hier haben – deshalb,
weil sie in ihren Ländern fehlen; ihre Flucht bedeutet einen Verlust für die
Gesellschaft, aus der sie kommen. Sinnvollerweise sollten wir mithelfen, die
Bedingungen in ihrer Heimat zu verbessern. Da dies nicht schnell genug gelingt
und noch nie ausreichend versucht wurde, müssen wir uns hier um sie kümmern. Es
werden noch viel mehr Menschen zu uns kommen: die Auswirkungen des Klimawandels
werden Fluchtbewegungen auslösen, gegen die die jetzige im Rückblick harmlos
erscheinen wird.

Die Argumente und erforderlichen Maßnahmen sind benannt; ich
wiederhole sie aus Zeitgründen hier nicht.

Wir dürfen ohne Frage froh sein über die Willkommenskultur
und das ungewöhnlich hohe Engagement sehr vieler Menschen in unserem Land, auch
in dieser Stadt. Man muss jedem, der sich mit großer Hingabe dieser Fürsorge
widmet, mit hoher Achtung begegnen. Wir sollten sie in jeder geeigneten Form
unterstützen.

Sehr großer Respekt gebührt auch den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern der Stadtverwaltung angesichts des hohen Arbeitsaufkommens. Es
wird ja gerne das Klischee der faulen Beamtensäcke bedient; hier wird der
schlagende Gegenbeweis geliefert. Eine Personalvermehrung ist ohne jeden
Zweifel erforderlich. Den in der Drucksache sehr konkret dargestellten
Planungen stimmt unsere Fraktion vollständig zu.

Schulsanierungen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren,

es zeichnet sich ab, dass jede politische Gruppierung eigene
Schwerpunkte in ihren Anträgen verfolgt. Wir möchten betonen, dass wir als
Fraktion trotz unserer besonderen Anliegen auf sozialem und kulturellem Gebiet
die wichtigen Projekte künftiger Planung entschlossen mittragen, soweit sie
nicht den Grundsätzen einer nachhaltigen Gestaltung zuwiderlaufen.

Konkret gehen wir auf die dringende Sanierung einiger
Schulen ein. Die Probleme sind bekannt und sollen nicht im Einzelnen wiederholt
werden. Vorrangiger Bedarf besteht bei der Adolf-Reichwein-Schule. Sie muss
dringend saniert werden. Das ist uns ein Anliegen, auch wenn wir von dem
interfraktionellen Antrag ausgeschlossen waren.

Ein zweiter Bereich ist struktureller Natur: Nach dem vom
Gemeinderat beschlossenen Schulkindbetreuungskonzept sollen in drei
Ausbaustufen alle 30 Freiburger Grundschulen ein Angebot der Ganztagsbetreuung
mit Schulverpflegung erhalten; das ist ohne Zweifel ein guter Plan. Am Beispiel
der Paul-Hindemith-Grundschule wird jedoch ein Vorgang deutlich, der – sicher
unbeabsichtigt – ein soziales Problem schafft. Bislang wird die
Schulkindbetreuung von 12 Mitarbeitern des Fördervereins der Schule geleistet.
Mit Übernahme der Versorgung durch die Stadt (ab dem Schuljahr 2016/17) muss
dieses Personal in die Arbeitslosigkeit entlassen werden. Und zwar, ohne dass
die langjährigen Träger irgendwann einmal in die Entscheidungsfindung
einbezogen worden wären. Als neue Mitarbeiterin kann sich laut Beschluss aber
nur bewerben, wer die Voraussetzungen des Fachkräftekatalogs erfüllt. Im
Prinzip ist das sicher eine sinnvolle Bedingung; hier handelt es sich jedoch um
kompetente und engagierte Kräfte mit über zehn Jahren Berufserfahrung, die von
den Kindern und Eltern geschätzt werden. Wünschenswert ist, sie zu übernehmen
und in das neue Konzept zu integrieren. Es ist pädagogisch sicher wenig
wertvoll, das gesamte Betreuungspersonal einer Schule von einem auf den anderen
Tag auszutauschen und den Kindern die ihnen vertrauten Bezugspersonen zu
nehmen. In der Beschluss-Vorlage (G-12/192) heißt es bezüglich des Personals
nur: „Es sollen Fachkräfte (Erzieher/innen) für die Betreuung eingesetzt
werden.“ Die „Rahmenkonzeption der pädagogischen Schulkindbetreuung an
öffentlichen Grundschulen in Freiburg“ (Anlage 2 zur Drucksache ASW-13/011)
nennt zur Personalauswahl: „Es wird angestrebt, dass neue
Beschäftigte die Qualifikationsanforderungen gemäß dem Fachkräftekatalog nach §
7 Kindertagesbetreuungsgesetz erfüllen.“ Angesichts dieser Kann-Bestimmung
halten wir ein Vorgehen gemäß den individuellen Gegebenheiten, d.h. die
Übernahme der bewährten bisherigen MitarbeiterInnen für angebracht.

Beim Neubau der Staudinger-Schule im laufenden Betrieb ist
eine Verlegung des Werkspielplatzensembles vorgesehen. Dazu muss bedacht
werden, dass auf dem Gelände nirgendwo sonst ein geeigneter Platz besteht. Auch
aus baurechtlicher Sicht ist wegen der Nachbarn keine freie Wahl möglich.
Außerdem würde das Aussetzen des Werkspielbetriebes für eine Bauzeit von 6 oder
7 Jahren bedeuten, dass eine ganze Schülergeneration auf dieses wertvolle
Werkspielangebot verzichten müsste. Das wäre mehr als ein Opfer für eine
begrenzte Zeit, es würde vielmehr eine wesentliche Änderung des Charakters der
Schule bedeuten und das pädagogische Konzept schwer beschädigen. Darüber hinaus
scheint es unmöglich, den „Werki“ in gleicher Qualität an anderer Stelle wieder
erstehen zu lassen. Der Werkspielplatz und das
Werkspielhaus sind elementarer Bestandteil der inhaltlichen (pädagogischen)
Arbeit an der Schule. Es ist deshalb anzustreben, dass beide während der
Bauzeit genutzt werden können. Die Nutzung am jetzigen Standort ist
ausdrücklich erwünscht. Eine detaillierte Beschreibung wird im Auslobungstext
erwartet.
Gleiches gilt für die Kita Lummerland, die von Beginn an
konzeptionell in die Planung integriert sein sollte.

Eine Besonderheit stellt das Lycée Turenne dar. Dieses
schöne historische Gebäude steht nun seit vielen Jahren zur Hälfte leer; eine
immense Fläche ungenutzten Raumes, die dringend gebraucht wird, in einer Stadt,
die unter Raumnot schwer leidet. Mehrere benachbarte Institutionen sind auf
dieses Gebäude stark angewiesen, und es bedeutet eine maßlose Verschwendung,
wertvolle Infrastruktur wegen mangelnder Nachbesserungen brach liegen zu
lassen. Der reine Betrag der Baukosten mag hoch erscheinen; er ist es nicht,
betrachtet man das Verhältnis zum Zugewinn an Nutzen und Wert. Immerhin wird
dadurch das Vermögen der Stadt vermehrt. Und wann war es jemals günstiger, eine
Finanzierung auf die Beine zu stellen, wenn nicht in heutiger Zeit? Die über
Jahre anhaltende Verweigerung dringend benötigter Schulräume bedeutet ein
politisches Versagen; angesichts sonstiger großzügiger Ausgaben für weit
weniger bedeutsame Projekte ist der Verweis auf fehlendes Geld
verantwortungslos.

Wir bitten nachdrücklich um Genehmigung der hier
angesprochenen Vorhaben.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Barrierefreie Innenstadt

Herr Oberbürgermeister,

werte Kolleginnen und Kollegen,

sehr geehrte Damen und Herren,


die Anliegen von Menschen mit Behinderungen sind für
andere oft schwer erkennbar. Es braucht die gemeinsame Sicht, und erst in den
letzten Jahren haben wir begonnen, in dieser Weise dazuzulernen.

In jeder Stadt, auch bei uns, besteht eine Vielzahl von
Defiziten auf diesem Gebiet. Da es auch bei bestem Willen unmöglich ist, alle
erforderlichen oder wünschenswerten Veränderungen in kurzer Zeit vorzunehmen,
ist eine Inventur der anstehenden Umbauten unumgänglich. Nur anhand einer
solchen Übersicht ist die Priorisierung durchführbar, die zwangsläufig
vorgenommen werden muss. Beides, die Erfassung wie die Reihung, muss unter
enger Mitarbeit der Behindertenbeauftragten und des Behindertenbeirates
erfolgen. Dies ist in der Drucksache ausführlich dargestellt.

Es ist zu hoffen, dass es gelingen wird, in vertretbarem
Zeitraum die Maßnahmen zur Verbesserung zu verwirklichen. In jedem Fall sind
neu begonnene Projekte von Beginn an unter diesen Aspekten zu gestalten.

Vielen Dank.