In öffentlichen Gebäuden sollen, sofern sie nicht an Fernwärme oder Wärmeverbünde angeschlossen sind, möglichst Blockheizkraftwerke eingebaut werden. Auch die Errichtung von kleinen Blockheizkraftwerken soll im Regelfall genehmigt werden, auch im Bereich bestehender Fernwärmesysteme.

Bebauungspläne sind entsprechend zu ändern.

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