Kategorie: Kinder&Jugendliche

Hilfestellung bei der Beantragung von Inklusionsunterstützung

Von vielen Seiten
und immer wieder haben wir es gehört: Selbst dort, wo Unterstützung für
Inklusion verfügbar ist, erweist es sich oft als zu schwierig, diese auch zu
erhalten.
Für Freiburg fordert
eine Förderung von unabhängigen Beratungsstellen, die Betroffene, Eltern und Schulen über
die verschiedenen Angebote zur Unterstützung informiert und praktisch helfen Anträge
zu stellen und Träger zur Umsetzung zu finden.
Sofern keine ausreichenden
Beratungsangebote durch gemeinnützige Organisationen vorhanden sind, sollen städtische
Beratungsstellen eingerichtet werden, die strikt unabhängig von den für die
Kostenübernahme zuständigen städtischen Einrichtungen sein sollen.

Förderung alternativer Betreuungsangebote im Kleinkindalter und Stärkung von Tagesmüttern, Kinderfrauen und Familien

Machenwir uns nichts vor:

Kitas haben wir nicht erfunden, weil es gut für Kleinkinder wäre, von den Eltern getrennt zu sein; Kitas sind eine Notlösung für Kleinkinder berufstätiger Eltern.

Zu den wichtigsten Entwicklungsaufgaben im Kleinkindalter gehört die Entwicklung einer sicheren Bindung. Dies gelingt am besten, wenn das Kind in den ersten Lebensjahren bei den Menschen sein kann, die es am meisten lieben. Natürlicherweise ist dies die Familie.

Wechsel der Bezugspersonen erschweren die Entwicklung einer sicheren Bindung
– mit anhaltend  negativen Folgen für die betroffenen Kindern.

Kinderfrauen[1] und Tagesmütter mit Kleinstgruppen in der Nachbarschaft sind die zweitbeste Lösung, da diese Betreuungsformen das Wachsen einer langfristig konstanten, liebevollen Beziehung und damit die  Entwicklung einer sicheren Bindung begünstigen.

Kita-Plätze werden gegenwärtig (2019) von der Stadt Freiburg mit ca. 1.100€ pro Monat unterstützt.
Für Freiburg plädiert für eine gleichwertige Unterstützung alternativer Betreuungsmodelle für Kleinkinder:

    • Betreuung durch die eigene Familie
    • Kinderfrauen
    • Tagesmütter
  •  

 Der Gesetzgeber bemüht sich zu Recht, das Wohl der Kinder zu schützen; dies soll jedoch nicht zu bürokratischen Erschwernissen für die in diesem Bereich Tätigen führen. „Für Freiburg“ plädiert für einen Abbau von verwaltungstechnischen Hindernissen und eine zügige positive Beratung von Eltern und Betreuerinnen durch städtische Einrichtungen.

Zeitweise ungenutzte Räume in Kindergärten und Schulen sollen für diese alternativen Betreuungsangebote zur Verfügung gestellt werden.

[1] Kinderfrauen übernehmen die Kindertagespflege im Haushalt der Eltern.

“Bindung kommt vor Bildung”

 

Natürliche Schamgefühle schützen.

Öffentliche Aufklärung verletzt die Intimität der Sexualität. Sexuelle Aufklärung gehört in den Schutzraum des Vertrauens. Gespräche über intime Fragen finden natürlicherweise mit Vertrauenspersonen statt, und das sind in der Regel Eltern und Erziehungsberechtigte. Wir lehnen ein systematisches Durchführen von Unterrichtseinheiten zur sexuellen Aufklärung durch externe Referenten ab, da ausschließlich die Bezugslehrer (Klassenlehrer oder Biologielehrer) die Dynamiken der Klassen kennen und sicherstellen können, dass sensibel mit vertraulichen und intimen Informationen umgegangen wird.

Vorzeitige Aufklärung verletzt die natürlichen Schamgefühle der Kinder. Sexuelle Aufklärung – wie auch jede andere Form der Aufklärung – muss entwicklungspsychologisch dem Kind angepasst werden. Auch hier sind Eltern und Erziehungsberechtigte diejenigen, die in erster Linie darüber befinden können und sollten, wann der richtige Zeitpunkt und welches der angemesse Umfang für eine bestimmte Form der Aufklärung gekommen ist, insbesondere die sexuelle. In unserem Land gibt es Jugendschutzgesetze, die genau dies unterstreichen: Kinder sollen nicht alles sehen und Kinder müssen nicht alles wissen. Wir setzen uns für ein starkes Jugendschutzgesetz ein.

Eine detaillierte praktische Einführung in verschiedenste Sexualpraktiken passt nicht in die Schule.
„Puff für alle“ ist eine grobe Missachtung der verzweifelten Situation der Zwangsprostituierten.

Einseitige Aufklärung ist keine Aufklärung. Die gegenwärtige Praxis, sexuelle Aufklärung in der Schule immer früher durch Amateure mit missionarischem Eifer für deviante sexueller Orientierungen durchführen zu lassen,  verletzt die natürlichen Schamgefühle der Kinder, und kann psychische Folgen haben. Darüber hinaus ist eine sexuelle Aufklärung, die die Ehe zwischen Mann und Frau – und das ist nach wie vor die Form der sexuellen Orientierung, die die Mehrheit der Deutschen präferiert, ausspart, einseitig und nicht gesellschaftskonform. Schließlich sollte auch die Enthaltsamkeit bzw. die Zurückstellung der eigenen Bedürfnisse um des Partners Willen Bestandteil sexueller Aufklärung sein, damit Jugendliche keine unerreichbaren Erwartungen an ihre späteren Partner haben.

Für Freiburg fordert die Einstellung der städtischen Förderung schulischer Lobbyarbeit.

Bannmeile für Bordelle

Für Freiburg wendet sich gegen das Dulden von Bordellen
neben stark von Kindern und Jugendlichen frequentierten Orten.

Ein Bordell gehört weder in die Nähe einer Schule (Nähe
Kronenbrücke), noch neben die beliebtesten Fastfood-Ketten (Tullastraße).

Bis die Einrichtungen geschlossen sind, ist in Ihrer Nähe gut sichtbar über Zwangsprostitution zu informieren.

Konsequente Subsidiarität in der Kinder- und Jugendarbeit

Große Posten im Beteiligungshaushalt der Stadt Freiburg fallen auf den Bereich Schulträgerschaft und Kindertageseinrichtungen .
(s. www.beteiligungshaushalt.freiburg.de)

In der Förderung von privaten Schulträgern und alternativen Kinderbetreuungsangeboten sehen wir ein erhebliches Einsparpotential für den Haushalt (und eine Chance zur Verbesserung des Schul- und Kinderbetreuungsangebots).

  • -> Schule und andere Betreuungseinrichtungen
  • -> Kindergärten & Kitas
  • -> Kitaalternativen & Tagesmütter

Subsidiarität bedeutet: Die übergeordnete Einheit (hier die Stadt) übernimmt eine Aufgabe nur dann, wenn die untergeordneten Einheiten ( hier Vereine, Caritas/Diakonie, Elterninitiativen, …) diese Aufgabe nicht wahrnehmen.

Inklusionsunterstützung auch nachmittags

Die Inklusion behinderter Schüler in die Regelschule statt Förderung in speziellen Schulen ist in vielen Situationen zu begrüßen. Inklusion darf jedoch nicht als Tarnung für Sparmaßnahmen missbraucht werden. Ausreichende Unterstützung der Lehrer und Eltern muss gewährleistet sein, besonders am Nachmittag. Auch hier sollen gemeinnützige und ehrenamtliche Initiativen vorrangig unterstützt werden.

Insbesondere sollen durch die Stadt Freiburg auch Beratungsangebote gefördert werden, die Eltern und Schulen helfen Förderanträge zu stellen.

Für eine bessere Finanzierung der Inklusion in den Schulen gilt es politisch auf Landesebene einzutreten. Für die Betreuung neben der Schule trägt der Gemeinderat unmittelbar Verantwortung.


Förderung von Begabten, unabhängig von ihrer sozialen Herkunft

Wir möchten einer Gettobildung entgegenwirken und sprechen uns daher gegen die Nachverdichtung in Problemzonen aus. Insbesondere hier sollen Grünflächen erhalten und geschaffen werden.

Die Förderung von Begabten, unabhängig von ihrer sozialen Herkunft, stellt einen wichtigen Beitrag zum sozialen Aufstieg und zum Abbau der Grenzen zwischen den verschiedenen „sozialen Schichten“ dar. Wir möchten die frühe Teilnahme an Wettbewerben fördern.

Beispiele sind Sport-, Mathematik-, Musik-, Tanz-, Zeichen-, Lego-, Programmier-Wettbewerbe, Wettbewerbe für soziales Engagement, Wirtschaftswettbewerbe, Arcade-Game-Wettbewerbe, Preise für die besten Schüler einer Schule, eines Stadtteils, der gesamten Stadt,…

Die Wettbewerbe sollen so gestaltet sein, dass ein gesundes Leistungsdenken, ein fairer Wettbewerb, eigenverantwortliches Denken und Handeln gefördert werden, damit ein junger Mensch sein volles Potenzial entfalten kann. Der städtische Beitrag soll sich im Wesentlichen auf die Initiierung beschränken, die nötigen Mittel für Preise und Organisation sollen durch Sponsoren aufgebracht werden.

Ausbau der Radwege

Der Radverkehr ist, wo immer möglich, zu fördern. Konkret bedeutet das den Aus-, Um- oder Neubau von Radwegen bzw. Radspuren entlang von Straßen; bei Bedarf auch unter Verringerung der Breite der Fahrbahn für Automobile oder Einschränkung der Nutzungserlaubnis für motorisierte Fahrzeuge. Im Hinblick auf den (sehr erwünschten) zunehmenden Gebrauch von Lastenfahrrädern und Kinder- oder Lasten-Anhängern müssen Radwege diesen Fahrzeugen angepasst werden.

Intelligente Verkehrsregulierung gegen Transit durch Wohngebiete in den Stoßzeiten

Dem Stau morgens und abends zu entgehen, indem man ein Wohngebiet durchquert, mag verführerisch sein. Zeitsparend ist es selten, unter Umständen jedoch gefährlich, wenn ruhig geplante Straßen, z.B. an Kindergärten und Grundschulen, als Durchgangsstraßen genutzt werden. Eine intelligente Verkehrsregulierung (morgens erleichterte Ausfahrt aus dem Wohngebiet und erschwerte Einfahrt in das Wohngebiet, am Spätnachmittag umgekehrt) kann den Transit durch Wohngebiete und die damit verbundenen Risiken vermindern. Auch Begrenzungen der Geschwindigkeit in vielen Wohngebieten auf 30 km/h sind für einen flüssigen Verkehr und die Lenkung der Verkehrsströme erforderlich.