Engagement für konsequente Einforderung des Jugendschutzes

Ein Blick auf unsere Straßen zeigt, dass das Rauchverbot und Alkoholverbot für Kinder und Jugendliche vielfach nicht umgesetzt wird. Hier ist eine nachhaltige Information von Eltern und Veranstaltern erforderlich. Und die Behörden sind in der Pflicht, Jugendliche vor diesem Missbrauch zu schützen.

Verstöße gegen die Pflicht von Veranstaltern, das Rauchverbot von Jugendlichen zu überwachen, auch im Umfeld der Veranstaltung, sind mit einem Bußgeld von bis zu 50.000€ bedroht.

Falls eines der verbreiteten Gewaltspiele als FSK 18 eingestuft und damit offiziell für Jugendliche unter 18 Jahren verboten wird, sind Eltern verpflichtet, mit angemessenem Aufwand sicherzustellen, dass ihren Kindern dieses Spiel nicht zugänglich ist. Gleiches gilt nicht nur für andere FSK 18-Inhalte, sondern auch ganz allgemein für offensichtlich jugendgefährdende Inhalte aus dem Internet, auch ohne offizielle Klassifikation.

Auch hier gilt es, Eltern zu informieren, wo sie sich unbedacht strafbar machen und wie sie den Forderungen des Jugendschutzes Genüge tun können.

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