Die Kontrolle der ordnungsgemäßen Lagerung von Schusswaffen unterliegt auch den gemeindlichen Behörden. Als eine Konsequenz aus den Amokläufen fordert „Für Freiburg“ hier eine konsequente Nutzung der gesetzlichen Möglichkeiten zur Kontrolle. Entsprechende Bußgelder können helfen, dies zu finanzieren.
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- Engagement für konsequente Kontrolle von Waffenlagerung
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