Evaluation Psychosoziale Beratungsstellen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

Freiburg hat gute Institutionen zur Beratung und Behandlung
von Menschen mit Suchtproblemen, insbesondere auch für Kinder und Frauen. Für
eine zielgerichtete und effiziente Hilfe ist die Erhebung der einzelnen Bedarfe
unumgänglich. Dies muss bald geschehen. Wir brauchen mehr und genauere
Informationen.

Ebenfalls braucht es eine Einigung über Inhalte und Ziele.
Die Qualität einer Arbeit kann nur anhand von Zielvereinbarungen eingeschätzt
werden. Das mag womöglich auf wenig Gegenliebe stoßen, und fraglos muss man
sich über die Kriterien verständigen. An der Notwendigkeit und der Berechtigung
einer Bewertung des Handelns kann kein Zweifel bestehen. Es handelt sich dabei
keineswegs um eine böswillige Kontrolle, sondern um die Einschätzung von
Ergebnissen.

Nicht umsonst wurde die Verwaltung in der Drucksache
G-15/098 beauftragt, „bedarfsgerechte Leistungsvereinbarungen“ auszuhandeln.

Hier wird es darauf ankommen, die spezifischen Kompetenzen
der einzelnen Einrichtungen zu nutzen und sinnvoll einzusetzen. 
Im Besonderen sollte künftig entschieden mehr
Wert auf die Bekämpfung der Not, die sich aus der Sucht nach
legalen
Drogen ergibt, gelegt werden. Gleiches gilt für nichtstoffliche Süchte.

Im Rahmen einer solchen ergebnisorientierten Förderung, die
zeitlich befristet gewährt werden sollte, muss dann eine Reevaluation erfolgen,
deren Daten dann die weiteren Zuschüsse bestimmen. Auf diese Weise kann
Suchtkranken und anderweitig bedürftigen Menschen in angemessener Form geholfen
werden.

Vielen Dank.

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