Förderung alternativer Kinderbetreuungsangebote – Stärkung von Tagesmüttern und Kinderfrauen

Tagesmütter, Kinderfrauen und andere alternative Kinderbetreuungsangebote leisten einen bedeutsamen Beitrag für die Betreuung vor allem kleinerer Kinder, besonders,  weil durch eine langfristige, liebevolle Betreuung die im Kleinkindalter so  entscheidend wichtige tragfähige Beziehung zwischen Kindern und Betreuerin aufgebaut wird.

Der Gesetzgeber bemüht sich zu Recht, auch hier das Wohl der Kinder zu schützen; dies soll jedoch nicht zu bürokratischen Erschwernissen für die in diesem Bereich Tätigen führen. „Für Freiburg“ plädiert für einen Abbau von verwaltungstechnischen Hindernissen und eine zügige positive Beratung von Eltern und Betreuerinnen durch städtische Einrichtungen.

Zeitweise ungenutzte Räume in Kindergärten und Schulen sollen für diese alternativen Betreuungsangebote zur Verfügung gestellt werden. Die Förderung alternativer Kinderbetreuungsangebote beinhaltet auch die Neugründung von Kindergärten mit klarem Leitbild ohne städtische Trägerschaft; im Nebeneffekt kann dies zu einer Entlastung des städtischen Haushalts führen.

s. Haushalt

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