Auf neuen Dachflächen sind als klare Vorgabe Solaranlagen zu montieren (Module für Photovoltaik oder Brauchwassererwärmung) zu montieren, sofern keine architektonischen oder andere gravierende Gründe dagegen stehen.

Solaranlagen an Fassanden und Balkongeländern sind im Regelfall zu genehmigen.

Eigentümer, die damit nachrüsten wollen, sollen gefördert werden; Bebauungspläne sind entsprechend zu ändern.


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