Schlagwort: Wohnraum

Nachbarschaftscafés am Straßenrand

In heißen Ländern zieht es viele Menschen am Abend ins Freie.
Für Menschen ohne Gärten sind das Straßen und öffentliche Grünanlagen.

Für Freiburg fordert, dass Nachbarschaftsinitiativen in der Stadt in  Nachbarschaftscafés genehmigungs- und abgabenfrei Ihre selbstgemachten einfache Produkte (Kuchen, Pizza, Salate, etc…) in Vorgärten und wo es der Verkehr erlaubt auf Bürgersteig und Straßenrand anbieten dürfen – ähnlich wie Straußwirtschaften auf dem Land.

Fassadenbegründung, Balkonbegrünung & Dachbegrünung

Für Freiburg tritt ein für eine wirklich grüne Stadt.

Begrünung verbessert das Stadtklima, macht die heißen Sommer erträglicher, hebt die Lebensqualität

Für Freiburg fordert: Dächer, Fassaden und Balkone sollen verfahrensfrei begrünt werden können.

Bebauungspläne sind entsprechend zu ändern.

Ein Wettbewerb für die gelungenste Begrünung soll ausgeschrieben werden.

Dachterrassen als Kleingärten

Im Mittelmeerraum sieht man sie in allen Städten. Oft sind sie abendlicher Treffpunkt der Bewohner. Dachterrassen steigern die Lebensqualität.

Für Freiburg fordert obligatorische begrünte Dachterrassen für Freiburger Neubauten und großzügige Genehmigung für den Einbau von Terrassen auf und in Schrägdächern – bevorzug so, dass sie für alle Hausbewohner gemeinschaftlich zugänglich sind.

Eine Dachterrasse kann beides sein: Kleingarten und Solaranlage. Schwenkbare semitransparente Solarmodule bieten das richtige Maß an Verschattung, so dass sich Pflanzen und Menschen sich auf den Dachterrassen nicht nur abends wohlfühlen.

Bebauungspläne sind entsprechend zu ändern.

Bahntrassen und Straßen überbauen

Durch die Überbauung von Bahntrassen und Straßen können mehrere Ziele zugleich erreicht werden: u.a. Verbesserung von Lärmschutz, Erhöhung der Verkehrssicherheit und Gewinnung von Wohnraum und Grünflächen.

Der Gundelfinger Verein Ecotrinova (www.ecotrinova.de) kommt auf 10 Hektar Fläche und 500 bis 600 zusätzliche Wohnungen durch eine Bahnüberbauung in Stühlinger West, also in hervorragender Lage.

Kleingärten erhalten

Ankommen und abschalten. Wahrscheinlich muss man einen Kleingarten sein eigen genannt haben, um zu wissen, wie viel Erholung ein Kleingarten bietet. Gerade für Menschen, deren Wohnung keinen Garten haben kann.

Diese grünen Inseln in unserer Stadt und das über Jahrzehnte gewachsene Gemeinschaftsleben darin, sollen erhalten bleiben.

„Für Freiburg“ zählen Kleingärten zu den erhaltenswürdigen Grünflächen.

Enteignung von Spekulanten

Um der Enteignung zu entgehen, müssen Landwirte ihre Äcker im Dietenbachgelände für wenig Geld hergeben. Wenn man Bauern enteignen kann, dann kann man auch Spekulanten enteignen.

Ungewollte Härten für Baumuffel können, dem Tübinger Modell folgend, durch ein erbliches Vorkaufsrecht gemildert werden.

Zwangsbewirtschaftung von illegal oder nicht genutzten Liegenschaften

Auch in Freiburg existiert seit Februar 2014 ein Zweckentfremdungsverbot. Eigentümer können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro bestraft werden, wenn sie Wohnungen länger als ein halbes Jahr leer stehen lassen oder Ferienwohnungen daraus machen.

Eine weitere Möglichkeit, insbesondere bei illegalem Leerstand von Liegenschaften, ist die Zwangsbewirtschaftung; so können u.U. auch Hausbesetzungen in einen rechtssichern Bereich überführt werden.


Bevorzugung gemeinnütziger Investoren

Zahlreiche gemeinnützige Organisationen möchten Bauen. Grundstücke in Freiburg sind heißt begehrt. Grundstücke sollen zuerst an gemeinnützige Organisationen vergeben werden.

Die Vergabe von Grundstücken für den Wohnungsbau in Freiburg soll klaren Regeln folgen und im Detail veröffentlicht werden:

Priorität haben

  1. gemeinnützige Organisationen
  2. Genossenschaftsmodelle
  3. Bau für den Eigenbedarf (Bauherrengemeinschaften)
  4. Private Freiburger Investoren und Kooperationen lokaler Handwerksbetriebe
  5. Sonstige Bauträger

Bei gleicher Priorität ist die Erstellung preisgünstigerer Wohnungen zu bevorzugen, da der qm-Bedarf pro Person bei teuren Wohnungen üblicherweise größer ist.

Eine Vergabe an auswärtige Investoren soll nur in Ausnahmefällen nach erfolgloser Ausschreibung erfolgen. Die „kultureller Entfernung“ der Investoren ist zu berücksichtigen: Regionale Investoren kommen vor Überregionalen Investoren und internationalen Investoren.


Ausbau des städtischen Wohnungsbaus

Selbsttragende, d.h. langfristig kostenneutrale Investitionen sollen trotz sparsamer Haushaltführung möglich sein. (s. Haushalt).

So kann die Stadt umfangreich im hoch rentablen Wohnungsbau tätig sein, gern über die Stadtbau, aber auch über alternative Strukturen. Frischer Wind tut gut.