Zwangsbewirtschaftung von illegal oder nicht genutzten Liegenschaften

Auch in Freiburg existiert seit Februar 2014 ein Zweckentfremdungsverbot. Eigentümer können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro bestraft werden, wenn sie Wohnungen länger als ein halbes Jahr leer stehen lassen oder Ferienwohnungen daraus machen.

Eine weitere Möglichkeit, insbesondere bei illegalem Leerstand von Liegenschaften, ist die Zwangsbewirtschaftung; so können u.U. auch Hausbesetzungen in einen rechtssichern Bereich überführt werden.


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