Bürgerbeteiligung und Mitbestimmung

Wie das Grundgesetz es vorsieht und die Gesetze des Landes es erlauben, wollen wir alle Bürger soweit wie möglich an den Debatten und Entscheidungen über die Zukunft von Freiburg und die Gestaltung geplanter Projekte beteiligen.

Konkret für Bürgerbeteiligung und Mitbestimmung