Das gedankenlose Wegwerfen von Müll in der Stadt kann nicht hingenommen werden. Entsprechend dem neuen Bußgeldkatalog des Landes sind Bußgelder für einzelne Vergehen zunächst bekannt zu machen und dann konsequent umzusetzen. Der Vollzugsdienst soll sich vermehrt um diesen Bereich kümmern.
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