gezielte Vermietung von Schulräumen

Die Bereitstellung der Schulräume für die kommerziellen und nicht kommerziellen Träger der Jugendarbeit soll nicht kostenfrei erfolgen.

Die aus der Vermietung von Schulräumen erzielten Mieteinnahmen sollen in der Schule verbleiben. Dies gibt der Schulleitung einen starken Anreiz, den Aufbau eines solchen Jugendzentrums zu fördern.

Eine Entlastung des Eigentümers der Schulgebäude (typischerweise die Kommune)  erfolgt dennoch, indem insgesamt Mittel für die Errichtung von zusätzlichen Jugendzentren gespart werden können und indem Teile der Gelder für die Erhaltung und den Ausbau der Schulräume an der jeweiligen Schule verwendet werden.

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