Konsequente Umsetzung des Orientierungsplans für Bildung und Erziehung

Der seit 2006 gültige Orientierungsplan interpretiert und operationalisiert den Erziehungsauftrag der Verfassung und ist ab 2009 für Kindergärten verbindlich. Der Erziehungsauftrag unserer Verfassung fordert eine Erziehung zum Pluralismus und betont dabei das Primat der christlichen Werte, aus denen unsere Gesellschaft gewachsen ist und von denen sie getragen wird. Der Orientierungsplan fordert dementsprechend nicht weltanschauliche Neutralität und Wertfreiheit, sondern Sinn und Wertorientierung.

Kinder sollen „erfahren und hören von der christlichen Prägung unserer Kultur“ (S. 116), “von Menschen, die auf Gott vertrauen“ (S. 117), sollen lernen,  „zwischen Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit zu unterscheiden“.

Denn Kindern soll „ein Zugang zur christlichen Erzähltradition eröffnet werden“ (S. 118), sie sollen „Zeugnisse der Religionen in ihrem Wohnfeld kennen (Kirchen, Wegkreuze, Moscheen…) (S. 118) „um die Möglichkeit des Betens und gottesdienstlichen Feierns“ wissen (S. 119), „die Bedeutung der Feste im Jahreskreis bzw. im Kirchenjahr „erfahren und sich als möglicher Teil weltanschaulicher bzw. religiöser Gemeinschaften erleben“ (S. 119).

Die Vermittlung einer einheitlichen, vorgeblich neutralen Weltanschauung, insbesondere einer ausschließlich säkularen, religiöse Inhalte verurteilenden, lehnt „Für Freiburg“ als intolerant ab. Toleranz gegenüber anderen Weltanschauungen wird geübt, indem Kinder und Erzieherinnen die Unterschiede zwischen der eigenen und fremden Religionsgemeinschaften und Weltanschauungen erfahren und zu tragen lernen. „Für Freiburg“ befürwortet die Förderung einer Vielzahl von Kinderbetreuungs-Einrichtungen unterschiedlicher Träger: immer mit klarem Leitbild, immer im Rahmen des Erziehungsauftrags unserer Verfassung.

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