Kategorie: Ehrenamtliches Engagement

Förderung einer Kultur des Gebens und Nehmens

Die Gegenfinanzierung der Honorierung ehrenamtlicher Tätigkeiten soll durch Spenden und durch Beiträge der Empfänger erfolgen.

Geben und Nehmen

Grundsätzlich gilt: Jeder, der etwas empfängt, möge auch etwas zurückgeben. Nicht als Bezahlung als Anerkennung und Geschenk. Der Natur des Ehrenamts entsprechend muss dies nicht Geld sein; gefragt ist auch ein ehrenamtlicher Einsatz der eigenen Zeit, Kraft und Fähigkeiten. Fast jeder Bürger kann auf diese Weise etwas tun. „Für Freiburg“ setzt sich ein für eine Kultur der gegenseitigen Hilfe – gegen den Trend zum Individualismus in unserer Zeit.

Spenden

Wie von Vereinen und konfessionellen Initiativen vorgemacht, soll auch auf städtischer Ebene das Einwerben von Spenden einen wesentlichen Beitrag zur Finanzierung (-> Haushalt) und insbesondere zur Honorierung ehrenamtlicher Kräfte leisten.

Honorierung ehrenamtlicher Kräfte

Im Idealfall erfolgt keinerlei materielle Entlohnung einer ehrenamtlichen Tätigkeit. Dem Mitarbeiter ist es eine Ehre, das zu tun, was wichtig ist, und er kann es sich erlauben, gänzlich ohne Bezahlung tätig zu sein.

Immaterielle Honorierungen durch öffentliche Auszeichnungen und Preise, symbolische Honorierungen wie beim Ein-Euro-Job und manchem 450-Euro-Job, aber auch umfangreichere Honorierungen durch Aufwandsentschädigungen, Prämien und Sonderhonorare, sind Möglichkeiten, das Ehrenamt zu würdigen, zu fördern und manchem erst zu ermöglichen. „Für Freiburg“ setzt sich für eine breite Ausweitung einer solchen Honorierung ehrenamtlicher Tätigkeiten ein.

Lernen wir doch als Stadt von den gemeinnützigen Vereinen wie es geht.

Finanzierung ehrenamtlicher Tätigkeiten

Ehrenamtliche Tätigkeit bedeutet nicht, dass die entsprechende Tätigkeit nicht honoriert werden darf, sondern, dass die Honorierung die ehrenamtliche Tätigkeit nicht aufwiegt oder abgilt. Einfach ausgedrückt: Ehrenamt ist deutlich unterbezahlt. Ehrenamtliche Mitarbeiter leisten weit mehr, als sie an Bezahlung erhalten.

Dies lässt Spielraum für verschiedene Modelle von Honorierung ehrenamtlicher Tätigkeit:

Vorrang ehrenamtlicher Projekte

Ehrenamtliche Tätigkeit findet an vielen Stellen statt – oft unerkannt.

Ein finanzieller Zuschuss für bestehende ehrenamtliche Arbeit ist weitaus kostengünstiger und wirksamer als die Beschäftigung städtischer Mitarbeiter. „Für Freiburg“ möchte Jugendarbeit, Sozialarbeit, Kulturarbeit etc. da stärken, wo sie bereits ehrenamtlich stattfindet. Städtische Projekte sollen sich auf Bereiche konzentrieren, die nicht durch ehrenamtliche Initiativen versorgt sind.

Allein die katholische Kirche in der Erzdiözese Freiburg leistet jährlich viele Millionen Betreuungsstunden für Jugendliche. Solch große Zahlen machen deutlich, dass es wesentlich effizienter ist, bestehende ehrenamtliche Arbeit zu fördern, als sich allein auf städtische Parallelstrukturen zu verlassen.

Gegenwärtig verwendet die Stadt Freiburg ca. 150 Millionen[  Euro für angestellte Mitarbeiter, aber nur 0,7 Millionen Euro für ehrenamtliche Mitarbeiter. Auch wenn dies natürlich so nicht ganz vergleichbar ist, sollte die Gegenüberstellung das Potenzial deutlich machen.

Evaluation

  • -> Evaluation der Senioreneinrichtungen
  • -> Evaluation der Kindergärten und Schulen
  • -> regelmäßige repräsentative Befragungen der Bevölkerung zu aktuellen städtischen Problemen, Projekten und Maßnahmen.


Förderung von Eigeninitiativen zu Schulgebäudesanierung

Nach dem Motto „fördern statt fordern“ ermutigen wir Schüler und Eltern, sich direkt für die Renovierung ihrer Schulen einzusetzen: Dies betrifft nicht nur die Eltern, die einen finanziellen Beitrag leisten können, sondern auch handwerklich begabte Eltern, die durch ihren direkten Arbeitseinsatz oft erhebliche Mittel einsparen können.

Die Schule und die Stadt als Eigentümer sind gefordert, solche Initiativen zu unterstützen, indem beispielsweise Gelder für Renovierungsmaßnahmen bevorzugt für Projekte mit hohem Eigenbeteiligungsanteil freigegeben werden.

Die primäre Verantwortung bleibt natürlich trotzdem bei der Stadt bzw. dem Schulträger.