Kategorie: Jugendschutz

Natürliche Schamgefühle schützen.

Öffentliche Aufklärung verletzt die Intimität der Sexualität. Sexuelle Aufklärung gehört in den Schutzraum des Vertrauens. Gespräche über intime Fragen finden natürlicherweise mit Vertrauenspersonen statt, und das sind in der Regel Eltern und Erziehungsberechtigte. Wir lehnen ein systematisches Durchführen von Unterrichtseinheiten zur sexuellen Aufklärung durch externe Referenten ab, da ausschließlich die Bezugslehrer (Klassenlehrer oder Biologielehrer) die Dynamiken der Klassen kennen und sicherstellen können, dass sensibel mit vertraulichen und intimen Informationen umgegangen wird.

Vorzeitige Aufklärung verletzt die natürlichen Schamgefühle der Kinder. Sexuelle Aufklärung – wie auch jede andere Form der Aufklärung – muss entwicklungspsychologisch dem Kind angepasst werden. Auch hier sind Eltern und Erziehungsberechtigte diejenigen, die in erster Linie darüber befinden können und sollten, wann der richtige Zeitpunkt und welches der angemesse Umfang für eine bestimmte Form der Aufklärung gekommen ist, insbesondere die sexuelle. In unserem Land gibt es Jugendschutzgesetze, die genau dies unterstreichen: Kinder sollen nicht alles sehen und Kinder müssen nicht alles wissen. Wir setzen uns für ein starkes Jugendschutzgesetz ein.

Eine detaillierte praktische Einführung in verschiedenste Sexualpraktiken passt nicht in die Schule.
„Puff für alle“ ist eine grobe Missachtung der verzweifelten Situation der Zwangsprostituierten.

Einseitige Aufklärung ist keine Aufklärung. Die gegenwärtige Praxis, sexuelle Aufklärung in der Schule immer früher durch Amateure mit missionarischem Eifer für deviante sexueller Orientierungen durchführen zu lassen,  verletzt die natürlichen Schamgefühle der Kinder, und kann psychische Folgen haben. Darüber hinaus ist eine sexuelle Aufklärung, die die Ehe zwischen Mann und Frau – und das ist nach wie vor die Form der sexuellen Orientierung, die die Mehrheit der Deutschen präferiert, ausspart, einseitig und nicht gesellschaftskonform. Schließlich sollte auch die Enthaltsamkeit bzw. die Zurückstellung der eigenen Bedürfnisse um des Partners Willen Bestandteil sexueller Aufklärung sein, damit Jugendliche keine unerreichbaren Erwartungen an ihre späteren Partner haben.

Für Freiburg fordert die Einstellung der städtischen Förderung schulischer Lobbyarbeit.

Bannmeile für Bordelle

Für Freiburg wendet sich gegen das Dulden von Bordellen
neben stark von Kindern und Jugendlichen frequentierten Orten.

Ein Bordell gehört weder in die Nähe einer Schule (Nähe
Kronenbrücke), noch neben die beliebtesten Fastfood-Ketten (Tullastraße).

Bis die Einrichtungen geschlossen sind, ist in Ihrer Nähe gut sichtbar über Zwangsprostitution zu informieren.

Engagement für konsequente Einforderung des Jugendschutzes

Ein Blick auf unsere Straßen zeigt, dass das Rauchverbot und Alkoholverbot für Kinder und Jugendliche vielfach nicht umgesetzt wird. Hier ist eine nachhaltige Information von Eltern und Veranstaltern erforderlich. Und die Behörden sind in der Pflicht, Jugendliche vor diesem Missbrauch zu schützen.

Verstöße gegen die Pflicht von Veranstaltern, das Rauchverbot von Jugendlichen zu überwachen, auch im Umfeld der Veranstaltung, sind mit einem Bußgeld von bis zu 50.000€ bedroht.

Falls eines der verbreiteten Gewaltspiele als FSK 18 eingestuft und damit offiziell für Jugendliche unter 18 Jahren verboten wird, sind Eltern verpflichtet, mit angemessenem Aufwand sicherzustellen, dass ihren Kindern dieses Spiel nicht zugänglich ist. Gleiches gilt nicht nur für andere FSK 18-Inhalte, sondern auch ganz allgemein für offensichtlich jugendgefährdende Inhalte aus dem Internet, auch ohne offizielle Klassifikation.

Auch hier gilt es, Eltern zu informieren, wo sie sich unbedacht strafbar machen und wie sie den Forderungen des Jugendschutzes Genüge tun können.

Proaktive Information über Jugendschutz

Durch verschiedene Ereignisse ist die Diskussion über gewaltverherrlichende Computerspiele von Bedeutung. Viele Eltern möchten ihre Kinder vor Gewaltspielen, Gewaltvideos und anderen schädlichen Inhalten schützen, und unser Staat fordert diesen Schutz im Rahmen der Jugendschutzgesetzgebung verbindlich ein[41] .

Große Hilflosigkeit besteht jedoch auf allen Seiten hinsichtlich der praktischen  Umsetzung. Vielen Eltern fehlt die technische Expertise, um wirksam zu kontrollieren, welche Spiele, Bilder und Videos sich auf den Computern und Handys ihrer Kinder befinden, und entsprechenden Rat zu geben. Darüber hinaus ist für die Eltern in vielen Fällen nicht ohne weiteres erkennbar, ab welcher Altersstufe die jeweiligen Inhalte freigegeben sind.

Für Freiburg sieht daher einen dringenden Informations-, Weiterbildungs-, Beratungs- und Hilfsbedarf, wo und wie Kinder und Jugendliche vor schädigenden Inhalten und Programmen und medienassoziierten Süchten geschützt werden können und müssen. Und wie Ihnen zu eigenständiger Medienkompetenz geholfen werden kann.