Ein Blick auf
unsere Straßen zeigt, dass das Rauchverbot und Alkoholverbot für Kinder und
Jugendliche vielfach nicht umgesetzt wird. Hier ist eine nachhaltige
Information von Eltern und Veranstaltern erforderlich. Und die Behörden sind in
der Pflicht, Jugendliche vor diesem Missbrauch zu schützen.
Verstöße
gegen die Pflicht von Veranstaltern, das Rauchverbot von Jugendlichen zu
überwachen, auch im Umfeld der Veranstaltung, sind mit einem Bußgeld von bis zu
50.000€ bedroht.
Falls eines der
verbreiteten Gewaltspiele als FSK 18 eingestuft und damit offiziell für
Jugendliche unter 18 Jahren verboten wird, sind Eltern verpflichtet, mit
angemessenem Aufwand sicherzustellen, dass ihren Kindern dieses Spiel nicht
zugänglich ist. Gleiches gilt nicht nur für andere FSK 18-Inhalte, sondern auch
ganz allgemein für offensichtlich jugendgefährdende Inhalte aus dem Internet,
auch ohne offizielle Klassifikation.
Auch hier gilt es, Eltern zu informieren, wo sie sich unbedacht
strafbar machen und wie sie den Forderungen des Jugendschutzes Genüge tun
können.