Der seit 2006
gültige Orientierungsplan interpretiert und operationalisiert den
Erziehungsauftrag der Verfassung und ist ab 2009 für Kindergärten verbindlich.
Der Erziehungsauftrag unserer Verfassung fordert eine Erziehung zum Pluralismus
und betont dabei das Primat der christlichen Werte, aus denen unsere
Gesellschaft gewachsen ist und von denen sie getragen wird. Der
Orientierungsplan fordert dementsprechend nicht weltanschauliche Neutralität
und Wertfreiheit, sondern Sinn und Wertorientierung.
Kinder sollen „erfahren und
hören von der christlichen Prägung unserer Kultur“ (S. 116), “von Menschen, die
auf Gott vertrauen“ (S. 117), sollen lernen,
„zwischen Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit zu unterscheiden“.
Denn Kindern soll „ein Zugang
zur christlichen Erzähltradition eröffnet werden“ (S. 118), sie sollen
„Zeugnisse der Religionen in ihrem Wohnfeld kennen (Kirchen, Wegkreuze,
Moscheen…) (S. 118) „um die Möglichkeit des Betens und gottesdienstlichen
Feierns“ wissen (S. 119), „die Bedeutung der Feste im Jahreskreis bzw. im
Kirchenjahr „erfahren und sich als möglicher Teil weltanschaulicher bzw.
religiöser Gemeinschaften erleben“ (S. 119).
Die Vermittlung
einer einheitlichen, vorgeblich neutralen Weltanschauung, insbesondere einer
ausschließlich säkularen, religiöse Inhalte verurteilenden, lehnt „Für
Freiburg“ als intolerant ab. Toleranz gegenüber anderen Weltanschauungen wird
geübt, indem Kinder und Erzieherinnen die Unterschiede zwischen der eigenen und
fremden Religionsgemeinschaften und Weltanschauungen erfahren und zu tragen
lernen. „Für Freiburg“ befürwortet die Förderung einer Vielzahl von
Kinderbetreuungs-Einrichtungen unterschiedlicher Träger: immer mit klarem
Leitbild, immer im Rahmen des Erziehungsauftrags unserer Verfassung.